Hinweis zur Ab-, An- oder Ummeldung eines Stromvertrages
Die Bundesnetzagentur führt ab dem 6. Juni neue technische Standards und Fristen für den Stromanbieterwechsel ein. Ziel ist es, den Wechsel des Stromlieferanten werktags innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.
Wichtig: Rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen sind künftig nicht mehr möglich. Das bedeutet: Bei einem Umzug oder Anbieterwechsel kann ein Stromvertrag nur noch für ein zukünftiges Datum abgeschlossen werden – nicht mehr rückwirkend.
Derzeit kann es bei Prokon – wie bei allen Energieversorgern und Netzbetreibern – zu zeitlichen Verzögerungen bei der Abwicklung von An- und Abmeldungen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die neuen Prozesse technisch umzusetzen. Unabhängig davon kannst du selbstverständlich weiterhin jederzeit zu Prokon Strom wechseln.
Das ändert sich konkret:
Lieferantenwechsel in 24 Stunden: Ein Anbieterwechsel ist künftig werktags binnen 24 Stunden möglich – vorausgesetzt, es bestehen keine vertraglichen Bindungen.
Keine Rückwirkung: Stromverträge können nur noch für zukünftige Termine abgeschlossen werden. Das betrifft insbesondere Anmeldungen bei einem Umzug.
Vertragslaufzeiten gelten weiterhin: Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten behalten ihre Gültigkeit und haben Vorrang vor einem kurzfristigen Wechsel.
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