5. Juli 2026

Aktuelle Medienberichte: Prokon ordnet einen bereits länger zurückliegenden Betrugsfall ein

In den vergangenen Wochen haben verschiedene Medien über einen Betrugsfall berichtet, bei dem Prokon selbst geschädigt wurde. Ausgangspunkt war eine investigative Recherche der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, die inzwischen von weiteren Medien und Fachportalen aufgegriffen wurde.

Der zugrunde liegende Sachverhalt liegt bereits mehr als zwei Jahre zurück. Die aktuelle Berichterstattung steht im Zusammenhang mit der bevorstehenden strafrechtlichen Aufarbeitung.

Da uns hierzu Fragen von Mitgliedern, Interessierten und weiteren Stakeholdern erreichen, möchten wir die wichtigsten Hintergründe erläutern und den Sachverhalt transparent einordnen.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

✅ Der Sachverhalt liegt bereits mehr als zwei Jahre zurück.

✅ Prokon ist in diesem Verfahren selbst geschädigte Partei.

✅ Prokon hat die Auffälligkeiten selbst erkannt, den Sachverhalt aufgearbeitet und Strafanzeige erstattet.

✅ Bestehende Wind- und Solarparks sowie bereits genehmigte Projekte sind nicht betroffen.

✅ Der wirtschaftliche Schaden ist nach heutigem Kenntnisstand überschaubar.

✅ Prokon hat seine Prüf- und Kontrollmechanismen weiterentwickelt.

Warum informiert Prokon erst jetzt?

Der Sachverhalt wurde Anfang 2024 erkannt und anschließend umfassend aufgearbeitet. Parallel dazu erstattete Prokon Strafanzeige und machte zivilrechtliche Ansprüche geltend.

Da der Fall Gegenstand laufender Ermittlungen und Gerichtsverfahren war, wurde er zunächst nicht öffentlich kommuniziert. Mit der aktuellen Berichterstattung und dem bevorstehenden Strafprozess ist der Sachverhalt nun öffentlich geworden.

Was ist passiert?

Prokon ist in diesem Verfahren die geschädigte Partei. Die Auffälligkeiten wurden nicht von außen entdeckt. Vielmehr hat Prokon sie im Rahmen eigener Prüfungen erkannt, den Sachverhalt umfassend aufgearbeitet, Strafanzeige erstattet und zusätzlich zivilrechtliche Schritte eingeleitet.

Nach unserem heutigen Kenntnisstand hat ein freier Flächenvermittler, der für Prokon in Mecklenburg-Vorpommern tätig war, über einen längeren Zeitraum Projektunterlagen, Flächenverträge und weitere Dokumente gefälscht oder verfälscht, um den Eindruck zu erwecken, Flächen exklusiv für Prokon gesichert zu haben.

Der Verdacht erhärtete sich, nachdem Prokon bei einer direkten Kontaktaufnahme mit einem vermeintlichen Flächeneigentümer auf Widersprüche gestoßen war. Daraufhin wurden sämtliche Vorgänge überprüft, Strafanzeige erstattet und zusätzlich zivilrechtliche Schritte eingeleitet. Seitdem unterstützt Prokon die zuständigen Ermittlungsbehörden.

    Warum wurde das mutmaßliche Betrugsgeschehen nicht sofort erkannt?

    Wie viele Projektentwickler arbeitet auch Prokon in frühen Projektentwicklungsphasen mit regional vernetzten Flächenvermittlern zusammen. Diese Zusammenarbeit ist in der Branche üblich und verläuft in der weit überwiegenden Zahl der Fälle professionell, zuverlässig und erfolgreich.

    Nach unserem heutigen Kenntnisstand hat der Beschuldigte die bestehenden Strukturen über einen längeren Zeitraum gezielt für seine Täuschung genutzt.

    Dabei entstand durch vorgelegte Unterlagen und weitere Vorgänge zunächst ein plausibler Gesamteindruck. Erst als Prokon im Rahmen eigener Prüfungen auf Widersprüche stieß, wurden sämtliche von dem Flächenvermittler begleiteten Vorgänge umfassend überprüft, der Sachverhalt aufgearbeitet und Strafanzeige erstattet.

    Welche Auswirkungen hat der Fall auf Prokon?

    Der wirtschaftliche Schaden für Prokon ist nach heutigem Kenntnisstand überschaubar. Bestehende Schadensersatzansprüche verfolgt Prokon konsequent.

    Die betroffenen Flächenpotenziale befanden sich ausschließlich in einem sehr frühen Stadium der Projektentwicklung und konnten deshalb nicht in die Projektpipeline übernommen werden.

    Bestehende Wind- und Solarparks, bereits genehmigte Projekte sowie Verträge mit Grundstückseigentümern sind hiervon nicht betroffen.

    Auch die heutige Projektentwicklung der Genossenschaft ist durch diesen Einzelfall nicht beeinträchtigt.

    Welche Konsequenzen hat Prokon gezogen?

    Der Fall hat deutlich gemacht, wie wichtig wirksame Prüf- und Kontrollmechanismen in der Projektentwicklung sind. Gleichzeitig hat er gezeigt, dass die internen Prüfprozesse letztlich funktioniert haben: Nicht Dritte, sondern Prokon selbst hat die Auffälligkeiten erkannt, den Sachverhalt aufgearbeitet, Strafanzeige erstattet und damit die strafrechtliche Aufarbeitung angestoßen.

    Unabhängig davon haben wir unsere Prüf- und Kontrollmechanismen weiterentwickelt, um vergleichbare Manipulationen künftig noch früher erkennen und verhindern zu können.

    Was bedeutet das für unsere Mitglieder?

    Der aktuell öffentlich diskutierte Sachverhalt liegt bereits mehr als zwei Jahre zurück.

    Prokon ist in diesem Verfahren selbst geschädigte Partei. Der wirtschaftliche Schaden ist nach heutigem Kenntnisstand überschaubar. Die betroffenen Flächen befanden sich ausschließlich in einem sehr frühen Stadium der Projektentwicklung. Auswirkungen auf bestehende Wind- und Solarparks, bereits genehmigte Projekte oder die wirtschaftliche Entwicklung der Genossenschaft bestehen nicht.

    Wir werden die zuständigen Ermittlungs- und Justizbehörden weiterhin bei der Aufklärung unterstützen und bitten zugleich um Verständnis, dass wir uns mit Blick auf das laufende Strafverfahren nicht zu weiteren Einzelheiten oder beteiligten Dritten äußern.

    Unser Fokus liegt unverändert darauf, die Energiewende gemeinsam mit unseren Mitgliedern voranzubringen. Dafür entwickeln wir bundesweit neue Wind- und Solarprojekte, sichern kontinuierlich weitere Flächenpotenziale und verbessern unsere Prozesse fortlaufend.