Deine Mitgliedschaft bei Prokon gilt dein ganzes Leben lang – und darüber hinaus. Auch wenn es kein angenehmes Thema ist, beschäftigt viele Mitglieder die Frage, wie sie im Alter oder am Lebensende mit ihren Anteilen umgehen möchten. Hier haben wir dir alle Informationen zusammengestellt.

Viele Mitglieder möchten rechtzeitig vorsorgen – auch in Bezug auf ihre Mitgliedschaft bei Prokon. Doch sie ist weit mehr als eine Geldanlage: Sie steht für Nachhaltigkeit, Verantwortung und gelebte Energiewende.
Warum also kündigen, wenn du dein Engagement einfach weitergeben kannst?
Mit einer Übertragung deines Geschäftsguthabens – ganz oder teilweise – kannst du Zukunft schenken. Zum Beispiel an deine Kinder, Enkel oder Menschen, die dir am Herzen liegen. So bleibt dein Beitrag zur Energiewende lebendig und wirkt weiter für eine nachhaltige Energiezukunft.
Dein Beitrag arbeitet weiter für den Ausbau der Erneuerbaren Energien
Du stärkst langfristig die Genossenschaft in Mitgliederhand
Nachhaltige Werte bleiben in der Familie
Einfacher Prozess mit persönlicher Begleitung durch Prokon
Mitgliedschaft in einer der größten Energiegenossenschaften Europas
Möglichkeit auf eine grüne Dividende (bei entsprechendem Beschluss)
Stimmrecht und Mitgestaltung in der Generalversammlung
Direkte Beteiligung an Wind- und Solarprojekten
Vorteile beim Bezug von 100 % Ökostrom aus der eigenen Genossenschaft
Wenn du dein Geschäftsguthaben übertragen möchtest oder Fragen zum Ablauf hast, helfen wir dir gern weiter. Nutze einfach das Kontaktformular oder ruf uns direkt an unter 04821 6855‑0.

Als Mitglied kannst du jederzeit problemlos dein Geschäftsguthaben durch einen schriftlichen Vertrag auf eine andere Person übertragen, die bereits Mitglied bei Prokon ist oder wird. Du kannst auch einen Teil deines Geschäftsguthabens übertragen und damit die Anzahl deiner Geschäftsanteile verringern.
Mitteilung an uns
Mitteilung an uns, mit folgenden Informationen:
Name und Anschrift des übertragenden Mitglieds
Mitglieds-Nr. des übertragenden Mitglieds
Handelt es sich um eine Teilübertragung oder vollständige Übertragung des Geschäftsguthabens?
das zu übertragende Geschäftsguthaben in Euro
Name und Anschrift des Empfängers
Mitglieds-Nr. des Empfängers (sofern vorhanden bzw. bekannt)
Formular unterschreiben
Sobald uns die Angaben vorliegen, schicken wir ein vorausgefülltes Formular zur Übertragung wahlweise an dich als übertragendes Mitglied oder an die Empfängerin bzw. den Empfänger des Geschäftsguthabens. Zur wirksamen Ausführung der Übertragung, sende das durch beide Vertragsparteien unterschriebene Übertragungsformular im Original bitte per Post an:
Prokon Regenerative Energien eG
Kirchhoffstraße 3
25524 Itzehoe
Ja, das ist möglich. Wenn du jemanden bevollmächtigen möchtest, deine Mitgliedschaftsangelegenheiten zu vertreten, erteile dieser Person schriftlich eine entsprechende Vollmacht. Falls du möchtest, dass die Vollmacht bei der Prokon eG hinterlegt wird, sende das unterschriebene Original per Post an:
Prokon Regenerative Energien eG
Kirchhoffstraße 3
25524 Itzehoe
Ein Musterformular für die Erteilung einer Vollmacht findest du hier.
Hinweise für den Vollmachtgeber: Die Vollmacht beinhaltet auch die Befugnis zum Empfang von Post. Bitte gib im Formular an, ob die Post an den Bevollmächtigten oder an dich (das Mitglied) gesendet werden soll. Falls du keine Angabe machst, wird der Schriftverkehr über den Bevollmächtigten geführt. Änderungen zur Postzustellung kannst du jederzeit durch ein formloses Schreiben vornehmen lassen.
Hinweise für den Bevollmächtigten: Bei der Ausübung der Vollmacht muss ein Identitätsnachweis bei der Prokon eG eingereicht werden, z.B. eine Kopie des Personalausweises.
Achtung: Diese Vollmacht berechtigt nicht zur Vertretung in der Generalversammlung. Für die Teilnahme an der Generalversammlung ist eine gesonderte Vollmacht notwendig.
Ja, bei Verwendung unseres Vollmachtsformulars bleibt deine erteilte Vollmacht auch nach deinem Tod bestehen. Deine bevollmächtigte Vertrauensperson bleibt so lange handlungsfähig, bis die Erbberechtigten die Vollmacht widerrufen.
Leider können wir keine individuellen Vereinbarungen für den Erbfall treffen, da dies weder durch unsere Satzung noch durch das Genossenschaftsgesetz erlaubt ist. Wenn du Vorsorge für den Erbfall treffen möchtest, empfehlen wir dir, rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen. Die Prokon eG darf eine solche Beratung nicht anbieten.
Neben der Sterbeurkunde benötigen wir einen amtlichen Erbnachweis. Zu amtlichen Erbnachweise zählen z.B. der Erbschein, eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll, europäisches Nachlasszeugnis. Die Erbnachweise kannst du beim zuständigen Amtsgericht / Nachlassgericht beantragen.
Wir bitten dich, die Erbnachweise an folgende Adresse zu senden:
Prokon Regenerative Energien eG
Kirchhoffstraße 3
25524 Itzehoe
Mehrere Erben, die über den Nachlass gemeinsam verfügen, müssen uns jeweils eine formlose, unterschriebene und mit einer aktuellen Adresse versehene Erbannahme zusenden. Alternativ einen gut lesbaren Scan oder eine Kopie des Personalausweises.
Es empfiehlt sich einen Erben mit der Vertretung der Erbengemeinschaft im Erbfall zu bevollmächtigen. Diese Nachlassvollmacht muss von allen Erben unterzeichnet werden.
Bei der Mitteilung der Bankverbindung, sollte sich die Erbengemeinschaft auf ein Bankkonto einigen und dieses von allen Erben unterschrieben der Prokon eG zukommen lassen.
Die Erbengemeinschaft kann das geerbte Geschäftsguthaben auf die einzelnen oder auf einen Erben aufteilen. Dies ist möglich durch eine Übertragung. Gerne beraten wir Sie darüber telefonisch.