1. Übertragen und Erben

Guthaben übertragen oder erben

Deine Mitgliedschaft bei Prokon gilt dein ganzes Leben lang – und darüber hinaus. Auch wenn es kein angenehmes Thema ist, beschäftigt viele Mitglieder die Frage, wie sie im Alter oder am Lebensende mit ihren Anteilen umgehen möchten. Hier haben wir dir alle Informationen zusammengestellt.

    Guthaben übertragen oder erben

    Geschäftsguthaben weitergeben – für die nächste Generation

    Viele Mitglieder möchten rechtzeitig vorsorgen – auch in Bezug auf ihre Mitgliedschaft bei Prokon. Doch sie ist weit mehr als eine Geldanlage: Sie steht für Nachhaltigkeit, Verantwortung und gelebte Energiewende.

    Warum also kündigen, wenn du dein Engagement einfach weitergeben kannst?

    Mit einer Übertragung deines Geschäftsguthabens – ganz oder teilweise – kannst du Zukunft schenken. Zum Beispiel an deine Kinder, Enkel oder Menschen, die dir am Herzen liegen. So bleibt dein Beitrag zur Energiewende lebendig und wirkt weiter für eine nachhaltige Energiezukunft.

    Zwei einfache Wege zur Übertragung

    Automatisch vererbt:

    Im Erbfall geht deine Mitgliedschaft automatisch auf die Erbinnen und Erben über.

    Übertragung zu Lebzeiten:

    Du kannst dein Geschäftsguthaben schon heute bewusst weitergeben – mit „warmen Händen“.

    Alle Vorteile auf einen Blick

    Für dich

    • Dein Beitrag arbeitet weiter für den Ausbau der Erneuerbaren Energien

    • Du stärkst langfristig die Genossenschaft in Mitgliederhand

    • Nachhaltige Werte bleiben in der Familie

    • Einfacher Prozess mit persönlicher Begleitung durch Prokon


    Für deine Liebsten, Kinder und Enkel

    • Mitgliedschaft in einer der größten Energiegenossenschaften Europas

    • Möglichkeit auf eine grüne Dividende (bei entsprechendem Beschluss)

    • Stimmrecht und Mitgestaltung in der Generalversammlung

    • Direkte Beteiligung an Wind- und Solarprojekten

    • Vorteile beim Bezug von 100 % Ökostrom aus der eigenen Genossenschaft

      Schon gekündigt?

      Kein Problem! Eine Übertragung ist bis zum Wirksamwerden deiner Kündigung weiterhin möglich. So bleibt dein Engagement Teil der Energiewende – für dich, deine Familie und kommende Generationen.

      laptop mit start screen des Energiekundenportal

      Direkt zum Kontakt mit Prokon

      Wenn du dein Geschäftsguthaben übertragen möchtest oder Fragen zum Ablauf hast, helfen wir dir gern weiter.  Nutze einfach das Kontaktformular oder ruf uns direkt an unter 04821 6855‑0.

      Kontakt
      Kontaktformular

      Geschäftsguthaben übertragen

      Als Mitglied kannst du jederzeit problemlos dein Geschäftsguthaben durch einen schriftlichen Vertrag auf eine andere Person übertragen, die bereits Mitglied bei Prokon ist oder wird. Du kannst auch einen Teil deines Geschäftsguthabens übertragen und damit die Anzahl deiner Geschäftsanteile verringern.

        So einfach geht's

        Mitteilung an uns

        Mitteilung an uns, mit folgenden Informationen:

        1. Name und Anschrift des übertragenden Mitglieds

        2. Mitglieds-Nr. des übertragenden Mitglieds

        3. Handelt es sich um eine Teilübertragung oder vollständige Übertragung des Geschäftsguthabens?

        4. das zu übertragende Geschäftsguthaben in Euro

        5. Name und Anschrift des Empfängers

        6. Mitglieds-Nr. des Empfängers (sofern vorhanden bzw. bekannt)

        Formular unterschreiben

        Sobald uns die Angaben vorliegen, schicken wir ein vorausgefülltes Formular zur Übertragung wahlweise an dich als übertragendes Mitglied oder an die Empfängerin bzw. den Empfänger des Geschäftsguthabens. Zur wirksamen Ausführung der Übertragung, sende das durch beide Vertragsparteien unterschriebene Übertragungsformular im Original bitte per Post an:

        Prokon Regenerative Energien eG
        Kirchhoffstraße 3
        25524 Itzehoe

        Zulassung durch Vorstand

        Die Übertragung deines Geschäftsguthabens wird wirksam, sobald der Vorstand die Zulassung des Beitritts der Empfängerin bzw. des Empfängers zur Prokon eG oder die Übernahme weiterer Geschäftsanteile genehmigt.

        Deine Fragen – unsere Antworten

        Aktiv werden!

        Aktiv teilhaben | Beiratstreffen

        Mach mit bei unseren Beiräten

        Bring dich in deine Genossenschaft aktiv mit ein und mach bei unseren regionalen Beiräten mit!