Hier wird viel Wind gemacht: Als Prokon-Mitglied kannst du dich auch bei der Energiegenossenschaft Windauf eG mit einer großen Portion Eigeninitiative direkt am Erwerb und Ausbau von Photovoltaik-Anlagen oder Windparks beteiligen. Deine Chance, die Energiewende selbst in die Hand zu nehmen!
Mitglieder der Prokon Regenerative Energien eG haben die Energiegenossenschaft Windauf eG gegründet, um aktiv an Projekten für erneuerbare Energien – Wind- und Solarparks – mitzuwirken. Die Windauf eG arbeitet dabei eng mit Prokon zusammen.
Was heißt das für dich als Prokon Mitglied? Als Prokon Mitglied kannst du mit einer Beteiligung an windauf einen direkten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Beste: Die Projekte müssen nicht an Dritte veräußert werden, sondern verbleiben in der „Familie“.
Ein Blick in die Glaskugel: Perspektivisch könnten beide Genossenschaften, wenn unsere Mitglieder dies beschließen, auch fusionieren, zum Beispiel nach vollständiger Bedienung der Prokon-Anleihe.

Weitere Informationen sowie den Mitgliedsantrag findest du auf der Website der Windauf eG.
Die Prokon eG und die Windauf eG sind rechtlich eigenständige Genossenschaften, die in bestimmten Bereichen auf vertraglicher Grundlage zusammenarbeiten.
Die folgenden Fragen und Antworten erläutern die rechtliche Einordnung, die Aufgabenverteilung, die wirtschaftlichen Effekte von Projektverkäufen sowie Fragen zur Konsolidierung, Governance und Prüfung beider Genossenschaften.
Ziel ist es, Struktur, Zuständigkeiten und Entscheidungswege transparent und nachvollziehbar darzustellen.
Die Windauf eG wurde gegründet, um Mitgliedern eine zusätzliche Möglichkeit der Beteiligung am Betrieb erneuerbarer Energieanlagen zu eröffnen und gleichzeitig Projekte dauerhaft im genossenschaftlichen Umfeld zu halten.
Der Gründung gingen Anregungen aus dem Mitgliederkreis voraus, die sich – insbesondere vor dem Hintergrund einzelner Projektverkäufe – eine direktere Beteiligungsform an konkreten Anlagen wünschten.
Auch alternative Beteiligungsmodelle wurden geprüft. Mit der Windauf eG wurde bewusst eine eigenständige genossenschaftliche Lösung gewählt, die Beteiligung, Mitwirkung und wirtschaftliche Tragfähigkeit miteinander verbindet.
Sie ermöglicht es der Prokon eG, einzelne fertiggestellte Projekte nicht an externe Investoren zu veräußern, sondern diese an eine eigenständige Genossenschaft im genossenschaftlichen Verbund zu übertragen.
So entsteht eine doppelte Wirkung: Prokon gewinnt unternehmerischen Handlungsspielraum, während Mitglieder die Möglichkeit erhalten, sich gezielt am Betrieb einzelner Anlagen zu beteiligen.
Die Windauf eG ergänzt damit das Geschäftsmodell der Prokon eG, ohne dieses zu ersetzen oder zu verändern.
Beide sind rechtlich eigenständige Genossenschaften mit eigener Satzung, eigenen Organen und eigener Mitgliederbasis. Zwischen ihnen bestehen vertraglich geregelte Kooperations- und Geschäftsbeziehungen, jedoch keine gesellschaftsrechtliche Abhängigkeit und kein beherrschender Einfluss.
Die Prokon eG bleibt eine integrierte Energiegenossenschaft, die nahezu alle Stufen der Wertschöpfungskette abdeckt – von der Projektentwicklung über Bau und Betrieb bis zur Stromvermarktung.
Die Windauf eG ist hingegen als investierende Genossenschaft konzipiert. Sie entwickelt keine eigenen Projekte, sondern beteiligt sich ausschließlich an bereits realisierten Anlagen.
Sie ist organisatorisch schlank aufgestellt und nutzt für technische und kaufmännische Leistungen die Expertise der Prokon eG auf vertraglicher Grundlage. Sie erweitert das genossenschaftliche Beteiligungsspektrum, während Prokon ihre Rolle als partizipative Voll-Genossenschaft unverändert wahrnimmt.
Die Prokon eG hat ihr Geschäftsmodell im Zuge ihrer wirtschaftlichen Neuausrichtung darauf ausgerichtet, Projektentwicklung und Projektbetrieb gezielt miteinander zu kombinieren. Ein zentraler Bestandteil dieses Modells ist, abhängig von der Vermögens- Finanz- und Ertragslage, die Realisierung von Erlösen durch den Verkauf fertiggestellter Projekte.
Solche Erlöse entfalten ihre optimale wirtschaftliche Wirkung für Prokon nur dann, wenn Projekte an rechtlich selbstständige Dritte veräußert werden. Verkäufe innerhalb desselben Unternehmensverbunds würden bilanziell anders behandelt und könnten diese Effekte nicht in gleicher Weise verwirklichen.
Die Windauf eG ist eine eigenständige Genossenschaft, die es ermöglicht, Projekte nicht an externe Investoren, sondern innerhalb des genossenschaftlichen Umfelds zu verkaufen. So verbindet Prokon die notwendige wirtschaftliche Logik von Projektverkäufen mit dem Anspruch, Anlagen möglichst in Mitgliederhand zu halten.
Die Verkaufspreise orientieren sich an marktüblichen Bewertungen auf Basis anerkannter Bewertungsmethoden.
Externe Gutachten dienen als fachliche Grundlage für die Entscheidungen der zuständigen Organe im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Verantwortung.
Gutachten enthalten vertrauliche betriebswirtschaftliche Informationen, die sowohl die Prokon eG als auch Projektpartner betreffen. Eine Veröffentlichung würde wettbewerbsrelevante Details offenlegen.
Mitglieder einer Genossenschaft verfügen über klar geregelte Informations- und Mitwirkungsrechte. Sie erhalten geprüfte und aggregierte Informationen zur wirtschaftlichen Lage – insbesondere über Jahresabschlüsse, sowie im Rahmen der Generalversammlung.
Darüber hinausgehende projektbezogene Einzelkonditionen oder Gutachten gehören – wie in Genossenschaften üblich – zur operativen Steuerung und bleiben aus Gründen des Wettbewerbs- und Datenschutzes vertraulich.
Personelle Überschneidungen sind im genossenschaftlichen Umfeld grundsätzlich zulässig und auch verbreitet.
Mögliche Befangenheit wird im konkreten Einzelfall geprüft, dokumentiert und in den zuständigen Gremien berücksichtigt. Entscheidungen werden organbezogen getroffen; die Zuständigkeiten von Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung sind klar voneinander abgegrenzt.
So ist sichergestellt, dass jede Genossenschaft ihre Entscheidungen eigenständig und in eigener Verantwortung trifft.
Alle relevanten Entscheidungen erfolgen:
organ- und satzungsgemäß
auf vertraglicher Grundlage
unter Kontrolle des Aufsichtsrats der Prokon eG sowie im Rahmen der gesetzlichen Prüfung durch den genossenschaftlichen Prüfungsverband
Ziel ist stets, die wirtschaftlichen Interessen der Prokon eG und ihrer Mitglieder zu wahren.
Die Prokon eG erbringt für die Windauf eG Dienstleistungen im technischen, kaufmännischen und organisatorischen Bereich. Diese Leistungen sind vertraglich geregelt und ermöglichen eine effiziente Nutzung vorhandener Strukturen, Erfahrung und Kompetenz. Die hieraus erzielten Erlöse stärken die Ertragsbasis der Prokon eG und tragen dazu bei, die Finanzierung neuer Projekte im genossenschaftlichen Umfeld zu unterstützen.
Nein. Die Beteiligung an der Prokon eG und eine Investition in die Windauf eG folgen unterschiedlichen Beteiligungsansätzen und Zielsetzungen.
Die Prokon eG steht für eine unternehmerische Gesamtbeteiligung mit dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Klimaschutz insgesamt voranzubringen. Die Windauf eG ermöglicht hingegen eine gezielte Beteiligung an bereits realisierten Anlagen mit dem Fokus auf eine klare und verlässliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals.
Beide Ansätze sprechen unterschiedliche Motivationen an und ergänzen sich. Mitglieder entscheiden freiwillig, ob und in welcher Form sie sich engagieren möchten.
Projektverkäufe an sogenannte „Dritte“ erhöhen die Liquidität und finanzielle Flexibilität der Prokon eG. Zudem erzielt Prokon laufende Erlöse aus Dienstleistungen, was zur wirtschaftlichen Stabilität beiträgt.
Die Windauf eG ist rechtlich und wirtschaftlich eigenständig und wird daher nicht in den Konsolidierungskreis der Prokon eG einbezogen.
Prokon verfügt dort über keine Mehrheitsbeteiligung und keinen beherrschenden Einfluss. Beide Genossenschaften erstellen eigenständige Abschlüsse und unterliegen jeweils einer eigenen gesetzlichen Pflichtprüfung.
Sowohl die Prokon eG als auch die Windauf eG unterliegen der gesetzlichen Pflichtprüfung durch den zuständigen Genossenschaftsverband. Darüber hinaus überwachen die jeweiligen Aufsichtsräte die Geschäftsführung.
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Prokon eG. Sie entscheidet über grundlegende Angelegenheiten der Genossenschaft – insbesondere über Satzungsfragen, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Wahl des Aufsichtsrats – und nimmt die Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen.
Die operative Führung der Genossenschaft liegt beim Vorstand. Er handelt im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben und ist gegenüber Aufsichtsrat und Generalversammlung rechenschaftspflichtig. Hierzu gehört auch das laufende Management der Projekte, einschließlich der Entscheidung über deren Veräußerung im Rahmen der bestehenden Geschäfts- und Finanzierungslogik.
Die Gründung eigenständiger Genossenschaften erfolgt außerhalb der Zuständigkeit der Prokon-Generalversammlung. Die Windauf eG bleibt daher rechtlich eigenständig.
Eine Zusammenführung ist keine kurzfristige Maßnahme, sondern eine perspektivische Option.
Der Aufsichtsrat der Prokon eG prüft mögliche Voraussetzungen und Schritte sorgfältig. Eine Verschmelzung wäre nur mit Zustimmung der Mitglieder beider Genossenschaften und auf klarer rechtlicher und wirtschaftlicher Grundlage möglich.
Ob und wann ein entsprechender Vorschlag unterbreitet wird, hängt von der weiteren Entwicklung beider Genossenschaften ab.