Hier wird viel Wind gemacht: Als Prokon-Mitglied kannst du dich auch bei der Energiegenossenschaft Windauf eG mit einer großen Portion Eigeninitiative direkt am Erwerb und Ausbau von Photovoltaik-Anlagen oder Windparks beteiligen. Deine Chance, die Energiewende selbst in die Hand zu nehmen!
Mitglieder der Prokon Regenerative Energien eG haben die Energiegenossenschaft Windauf eG gegründet, um aktiv an Projekten für erneuerbare Energien – Wind- und Solarparks – mitzuwirken. Die Windauf eG arbeitet dabei eng mit Prokon zusammen.
Was heißt das für dich als Prokon Mitglied? Als Prokon Mitglied kannst du mit einer Beteiligung an windauf einen direkten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Beste: Die Projekte müssen nicht an Dritte veräußert werden, sondern verbleiben in der „Familie“.
Ein Blick in die Glaskugel: Perspektivisch könnten beide Genossenschaften, wenn unsere Mitglieder dies beschließen, auch fusionieren, zum Beispiel nach vollständiger Bedienung der Prokon-Anleihe.

Förderung der Energiewende in Bürgerhand
Projekte müssen nicht an Dritte veräußert werden, sondern bleiben in der „Familie“.
Partizipation am Erfolg finalisierter Projekte
Mindestverzinsung deines eingebrachten Geschäftsguthabens in Höhe von 2,5 %
Direktes Engagement für die Umwelt
Unmittelbare Beteiligung an konkreten Projekten zur Nutzung regenerativer Energien
Weitere Informationen sowie den Mitgliedsantrag findest du auf der Website der Windauf eG.
Die Prokon eG und die Windauf eG sind rechtlich eigenständige Genossenschaften, die in bestimmten Bereichen auf vertraglicher Grundlage zusammenarbeiten.
Die folgenden Fragen und Antworten erläutern die rechtliche Einordnung, die Aufgabenverteilung, die wirtschaftlichen Effekte von Projektverkäufen sowie Fragen zur Konsolidierung, Governance und Prüfung beider Genossenschaften.
Ziel ist es, Struktur, Zuständigkeiten und Entscheidungswege transparent und nachvollziehbar darzustellen.
Der Stichtag der Veräußerung der Windparks Blumberg und Langwieden liegt im Jahr 2025.
Die Erträge aus den im Jahr 2025 erfolgten Verkäufen der Windparks Blumberg und Langwieden sind Bestandteil der im Jahresabschluss der Prokon eG zum 31.12.2025 in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Erträge iHv. 16.158 T€. Dem Anhang ist unter C.II.3. eine Erläuterung der darin enthaltenen wesentlichen Erträge zu entnehmen, wobei hierfür die Erträge aus Verkauf von Finanzanlagen iHv. 6.056 T€ maßgeblich sind.
Die dem Verkauf der beiden Windparks zugrundeliegenden Kaufpreise entsprechen exakt den Werten, die von der dazu beauftragten unabhängigen Wirtschafsprüfungsgesellschaft als objektivierte Kaufpreise ermittelt wurden. Dass bei einem Verkauf an einen Meistbietenden höhere Kaufpreise zu erzielen gewesen wären, ist insoweit nicht nachvollziehbar, da jeder potentielle Erwerber Kaufpreise vom Grundsatz her in gleicher Art und Weise ermittelt wie durch die beauftragte Wirtschafsprüfungsgesellschaft erfolgt und eine Transaktion mit der Windauf, im Gegensatz zu einer Ausschreibung und einem Verkauf an einen Dritt-Investor, den Vorteil von sehr geringen Kosten und personellem Ressourceneinsatz hat.
Die Entwicklung der Windparkgesellschaften kann den im Unternehmensregister veröffentlichten Jahresabschlüssen entnommen werden.
Auf die Mittelfristplanung der Prokon eG hat der Verkauf der beiden Windparks an die Windauf eG keine Auswirkung.
Im Rahmen des zwischen der Prokon eG und der Windauf eG bestehenden Dienstleistungsvertrags wurde für das Jahr 2025 ein Betrag von 50.934,24 € zzgl. USt abgerechnet, der ein Bestandteil der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse ist.
Im Rahmen der ordentlichen Generalversammlung in Siegen im Juni 2019 wurde ein Meinungsbild bzgl. einer „direkteren“ Beteiligungsmöglichkeit an neuen Windparks der Prokon eG eingeholt. Dabei ergab sich ein deutliches Interesse der Mitglieder, welches im Übrigen auch im Vorwege durch den Verein FvP an Prokon herangetragen wurde (mit der Fragenliste gem. Beschluss des Gesamtvorstandes FvP vom 13.06.2019).
Explizit lautete die Frage wie folgt:
„Frage 16 b. Warum wurden die Windparks nicht zuerst den Mitgliedern der eG angeboten, so wie es seit 2016 geplant wird?“
Antwort Prokon-Vorstand:
„Bekanntlich ist den Mitgliedern angeboten worden, sich an dem Projekt Gagel zu beteiligen. Das Interesse war damals relativ gering. Prokon arbeitet derzeit allerdings an einem neuen Modell der Beteiligung auf Basis einer genossenschaftlichen Lösung. Dieses Modell muss u.a. aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen vernünftig vorbereitet werden. Wir befinden uns derzeit in den letzten Zügen der Vorbereitung und werden noch in diesem Jahr den Mitgliedern ein Angebot zur Beteiligung machen. Wir glauben, dass diese Lösung auf ein deutlich höheres Interesse stoßen wird.“
Daraufhin wurde Ende 2019 die Energiegenossenschaft Windauf gegründet.
Somit ist es eindeutig, dass es nicht korrekt dargestellt ist, die Gründung der Windauf wäre ohne die Einbeziehung oder Vorabinformation der Prokon-Mitglieder vorgenommen worden.
Die Vorstandsvergütungen sind im Jahresabschluss der Windauf eG angegeben. Der Jahresabschluss wird im Unternehmensregister hinterlegt.
Aufsichtsräte erhalten keine Vergütung, sondern ein Sitzungsgeld. Bei Teilnahme erhalten Mitglieder je nach Funktion ein sehr niedriges vierstelliges oder höherer dreistelliges Sitzungsentgelt.
Die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen lassen sich – In Abhängigkeit von den weiteren wirtschaftlichen Entwicklungen beider Genossenschaften – erst im Rahmen der Vorbereitungen einer konkreten Verschmelzungsentscheidung bestimmen.
Eine sehr große Mehrheit der ordentlichen Mitglieder der Windauf eG sind gleichzeitig Mitglieder der Prokon eG. Durch die unterschiedlichen, sich sehr gut ergänzenden Aufstellungen beider Genossenschaften ist ein Auseinanderfallen ihrer Interessen unwahrscheinlich. Im Übrigen gab und gibt es Mitglieder diese Vereins in der Windauf.
Eine Direktinvestition in einen Prokon-Windpark ist aus verschiedenen Gründen (u.a. voraussichtliche Prospektpflicht aufgrund Publikums-KG / sehr hohe Verwaltungskosten) derzeit nicht vorgesehen.
Die Windauf eG wurde gegründet, um Mitgliedern eine zusätzliche Möglichkeit der Beteiligung am Betrieb erneuerbarer Energieanlagen zu eröffnen und gleichzeitig Projekte dauerhaft im genossenschaftlichen Umfeld zu halten.
Der Gründung gingen Anregungen aus dem Mitgliederkreis voraus, die sich – insbesondere vor dem Hintergrund einzelner Projektverkäufe – eine direktere Beteiligungsform an konkreten Anlagen wünschten.
Auch alternative Beteiligungsmodelle wurden geprüft. Mit der Windauf eG wurde bewusst eine eigenständige genossenschaftliche Lösung gewählt, die Beteiligung, Mitwirkung und wirtschaftliche Tragfähigkeit miteinander verbindet.
Sie ermöglicht es der Prokon eG, einzelne fertiggestellte Projekte nicht an externe Investoren zu veräußern, sondern diese an eine eigenständige Genossenschaft im genossenschaftlichen Verbund zu übertragen.
So entsteht eine doppelte Wirkung: Prokon gewinnt unternehmerischen Handlungsspielraum, während Mitglieder die Möglichkeit erhalten, sich gezielt am Betrieb einzelner Anlagen zu beteiligen.
Die Windauf eG ergänzt damit das Geschäftsmodell der Prokon eG, ohne dieses zu ersetzen oder zu verändern.
Beide sind rechtlich eigenständige Genossenschaften mit eigener Satzung, eigenen Organen und eigener Mitgliederbasis. Zwischen ihnen bestehen vertraglich geregelte Kooperations- und Geschäftsbeziehungen, jedoch keine gesellschaftsrechtliche Abhängigkeit und kein beherrschender Einfluss.
Die Prokon eG bleibt eine integrierte Energiegenossenschaft, die nahezu alle Stufen der Wertschöpfungskette abdeckt – von der Projektentwicklung über Bau und Betrieb bis zur Stromvermarktung.
Die Windauf eG ist hingegen als investierende Genossenschaft konzipiert. Sie entwickelt keine eigenen Projekte, sondern beteiligt sich ausschließlich an bereits realisierten Anlagen.
Sie ist organisatorisch schlank aufgestellt und nutzt für technische und kaufmännische Leistungen die Expertise der Prokon eG auf vertraglicher Grundlage. Sie erweitert das genossenschaftliche Beteiligungsspektrum, während Prokon ihre Rolle als partizipative Voll-Genossenschaft unverändert wahrnimmt.
Die Prokon eG hat ihr Geschäftsmodell im Zuge ihrer wirtschaftlichen Neuausrichtung darauf ausgerichtet, Projektentwicklung und Projektbetrieb gezielt miteinander zu kombinieren. Ein zentraler Bestandteil dieses Modells ist, abhängig von der Vermögens- Finanz- und Ertragslage, die Realisierung von Erlösen durch den Verkauf fertiggestellter Projekte.
Solche Erlöse entfalten ihre optimale wirtschaftliche Wirkung für Prokon nur dann, wenn Projekte an rechtlich selbstständige Dritte veräußert werden. Verkäufe innerhalb desselben Unternehmensverbunds würden bilanziell anders behandelt und könnten diese Effekte nicht in gleicher Weise verwirklichen.
Die Windauf eG ist eine eigenständige Genossenschaft, die es ermöglicht, Projekte nicht an externe Investoren, sondern innerhalb des genossenschaftlichen Umfelds zu verkaufen. So verbindet Prokon die notwendige wirtschaftliche Logik von Projektverkäufen mit dem Anspruch, Anlagen möglichst in Mitgliederhand zu halten.
Die Verkaufspreise orientieren sich an marktüblichen Bewertungen auf Basis anerkannter Bewertungsmethoden.
Externe Gutachten dienen als fachliche Grundlage für die Entscheidungen der zuständigen Organe im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Verantwortung.
Gutachten enthalten vertrauliche betriebswirtschaftliche Informationen, die sowohl die Prokon eG als auch Projektpartner betreffen. Eine Veröffentlichung würde wettbewerbsrelevante Details offenlegen.
Mitglieder einer Genossenschaft verfügen über klar geregelte Informations- und Mitwirkungsrechte. Sie erhalten geprüfte und aggregierte Informationen zur wirtschaftlichen Lage – insbesondere über Jahresabschlüsse, sowie im Rahmen der Generalversammlung.
Darüber hinausgehende projektbezogene Einzelkonditionen oder Gutachten gehören – wie in Genossenschaften üblich – zur operativen Steuerung und bleiben aus Gründen des Wettbewerbs- und Datenschutzes vertraulich.
Personelle Überschneidungen sind im genossenschaftlichen Umfeld grundsätzlich zulässig und auch verbreitet.
Mögliche Befangenheit wird im konkreten Einzelfall geprüft, dokumentiert und in den zuständigen Gremien berücksichtigt. Entscheidungen werden organbezogen getroffen; die Zuständigkeiten von Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung sind klar voneinander abgegrenzt.
So ist sichergestellt, dass jede Genossenschaft ihre Entscheidungen eigenständig und in eigener Verantwortung trifft.
Alle relevanten Entscheidungen erfolgen:
organ- und satzungsgemäß
auf vertraglicher Grundlage
unter Kontrolle des Aufsichtsrats der Prokon eG sowie im Rahmen der gesetzlichen Prüfung durch den genossenschaftlichen Prüfungsverband
Ziel ist stets, die wirtschaftlichen Interessen der Prokon eG und ihrer Mitglieder zu wahren.
Die Prokon eG erbringt für die Windauf eG Dienstleistungen im technischen, kaufmännischen und organisatorischen Bereich. Diese Leistungen sind vertraglich geregelt und ermöglichen eine effiziente Nutzung vorhandener Strukturen, Erfahrung und Kompetenz. Die hieraus erzielten Erlöse stärken die Ertragsbasis der Prokon eG und tragen dazu bei, die Finanzierung neuer Projekte im genossenschaftlichen Umfeld zu unterstützen.
Nein. Die Beteiligung an der Prokon eG und eine Investition in die Windauf eG folgen unterschiedlichen Beteiligungsansätzen und Zielsetzungen.
Die Prokon eG steht für eine unternehmerische Gesamtbeteiligung mit dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Klimaschutz insgesamt voranzubringen. Die Windauf eG ermöglicht hingegen eine gezielte Beteiligung an bereits realisierten Anlagen mit dem Fokus auf eine klare und verlässliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals.
Beide Ansätze sprechen unterschiedliche Motivationen an und ergänzen sich. Mitglieder entscheiden freiwillig, ob und in welcher Form sie sich engagieren möchten.
Projektverkäufe an sogenannte „Dritte“ erhöhen die Liquidität und finanzielle Flexibilität der Prokon eG. Zudem erzielt Prokon laufende Erlöse aus Dienstleistungen, was zur wirtschaftlichen Stabilität beiträgt.
Die Windauf eG ist rechtlich und wirtschaftlich eigenständig und wird daher nicht in den Konsolidierungskreis der Prokon eG einbezogen.
Prokon verfügt dort über keine Mehrheitsbeteiligung und keinen beherrschenden Einfluss. Beide Genossenschaften erstellen eigenständige Abschlüsse und unterliegen jeweils einer eigenen gesetzlichen Pflichtprüfung.
Sowohl die Prokon eG als auch die Windauf eG unterliegen der gesetzlichen Pflichtprüfung durch den zuständigen Genossenschaftsverband. Darüber hinaus überwachen die jeweiligen Aufsichtsräte die Geschäftsführung.
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Prokon eG. Sie entscheidet über grundlegende Angelegenheiten der Genossenschaft – insbesondere über Satzungsfragen, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Wahl des Aufsichtsrats – und nimmt die Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen.
Die operative Führung der Genossenschaft liegt beim Vorstand. Er handelt im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben und ist gegenüber Aufsichtsrat und Generalversammlung rechenschaftspflichtig. Hierzu gehört auch das laufende Management der Projekte, einschließlich der Entscheidung über deren Veräußerung im Rahmen der bestehenden Geschäfts- und Finanzierungslogik.
Die Gründung eigenständiger Genossenschaften erfolgt außerhalb der Zuständigkeit der Prokon-Generalversammlung. Die Windauf eG bleibt daher rechtlich eigenständig.
Eine Zusammenführung ist keine kurzfristige Maßnahme, sondern eine perspektivische Option.
Der Aufsichtsrat der Prokon eG prüft mögliche Voraussetzungen und Schritte sorgfältig. Eine Verschmelzung wäre nur mit Zustimmung der Mitglieder beider Genossenschaften und auf klarer rechtlicher und wirtschaftlicher Grundlage möglich.
Ob und wann ein entsprechender Vorschlag unterbreitet wird, hängt von der weiteren Entwicklung beider Genossenschaften ab.