Energy Sharing kann die Energiewende näher zu den Menschen bringen: Strom aus regionalen Wind- und Solaranlagen wird gemeinschaftlich nutzbar. Prokon hat deshalb ein gemeinsames Positionspapier unterzeichnet, das einfache digitale Prozesse, starke Bürgerenergie und eine praxistaugliche Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland fordert.
Beim Energy Sharing teilen sich Menschen den Strom aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen in ihrer Region. So entsteht eine direkte Verbindung zwischen Erzeugung und Verbrauch: Bürger*innen können Strom aus Wind- oder Solaranlagen gemeinschaftlich nutzen, lokale Wertschöpfung stärken und ihren Verbrauch besser an Zeiten hoher erneuerbarer Stromerzeugung ausrichten.

Energy Sharing kommt: Unser Vorschlag für leistungsfähige digitale Prozesse

Mit § 42c EnWG wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, um Energy Sharing in Deutschland umzusetzen. Netzbetreiber sollen Energy Sharing ab dem 1. Juni 2026 ermöglichen. Entscheidend ist nun, wie die dafür notwendigen energiewirtschaftlichen Prozesse konkret ausgestaltet werden.
Der aktuell diskutierte Vorschlag des BDEW ist aus Sicht der Unterzeichnenden ein wichtiger erster Schritt, greift aber zu kurz. Er sieht unter anderem vor, dass Strom nur aus einer einzigen Erzeugungsanlage stammen kann. Zudem wären flexible Verbraucher wie E-Fahrzeuge, Wärmepumpen oder Batteriespeicher ausgeschlossen.
Gerade diese Flexibilitäten sind jedoch wichtig, um regional erzeugten Strom besser zu nutzen. Denn wenn Stromverbrauch gezielt in Zeiten hoher erneuerbarer Erzeugung verschoben wird, profitieren nicht nur die Teilnehmenden, sondern auch das Energiesystem.
Das Positionspapier schlägt deshalb vor, neben dem BDEW-Modell auch die Umsetzung von Energy Sharing über sogenannte virtuelle Bilanzierungsgebiete zu ermöglichen. Dieses Modell setzt auf bestehende energiewirtschaftliche Prozesse, die bereits heute in der Elektromobilität genutzt werden.
Der Vorteil: Mehrere Anlagen einer Energiegemeinschaft könnten zusammengeführt, flexible Aufteilungsschlüssel genutzt und Verbraucher wie E-Autos, Wärmepumpen oder Batteriespeicher sinnvoll eingebunden werden. Gleichzeitig könnten Netzbetreiber entlastet werden, weil bestehende Standards und spezialisierte Dienstleister genutzt werden können.
So würde Energy Sharing schneller, leistungsfähiger und näher an den Bedürfnissen von Bürgerenergieprojekten umgesetzt.
Für Prokon ist Energy Sharing mehr als ein technischer Prozess. Es geht darum, Menschen stärker an der Energiewende zu beteiligen und erneuerbare Energie dort nutzbar zu machen, wo sie erzeugt wird.
Als Bürgerenergiegenossenschaft unterstützt Prokon deshalb den Vorschlag, Energy Sharing praxistauglich und digital umzusetzen. Denn Energy Sharing kann Bürgerenergie stärken: emotional, weil Menschen wissen, aus welchen Anlagen ihr Strom kommt; wirtschaftlich, weil regionale Wertschöpfung vor Ort bleibt; und systemisch, weil Verbrauch und Erzeugung besser aufeinander abgestimmt werden können.
Prokon hat das gemeinsame Positionspapier am 20. Mai 2026 gemeinsam mit weiteren Akteuren aus Bürgerenergie, Energiewirtschaft und Zivilgesellschaft unterzeichnet. Zu den Unterzeichnenden gehören unter anderem der bne Bundesverband Neue Energiewirtschaft, die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV, das Bündnis Bürgerenergie, Bürgerwerke, Green Planet Energy und Germanwatch.
Die gemeinsame Forderung: Energy Sharing darf keine Minimallösung bleiben. Damit regionaler Ökostrom wirklich gemeinschaftlich genutzt werden kann, braucht es digitale Prozesse, die ermöglichen statt bremsen.
