Im Vorfeld der Generalversammlung 2026 hat der Verein „Die Freunde von Prokon e.V." (kurz: FvP),
als Mitglied der Prokon eG, die Prokon-Mitgliederliste angefordert und erhalten. Dies ist im Rahmen der Mitbestimmung und Gewinnung von Quoren zulässig (u.a. §10 und §23 der Prokon-Satzung).
Zur Ausgabe der Mitgliederliste an den Verein FvP ist die Prokon eG verpflichtet, da es zu den grundsätzlichen Rechten eines Mitglieds der Genossenschaft gehört, die anderen Mitglieder zu kennen und insbesondere im Vorfeld einer Generalversammlung mit ihnen in Kontakt zu treten - dieser Verpflichtung ist die Prokon eG nachgekommen. Die an den Verein übermittelte Mitgliederliste enthält Namen und Anschriften der Prokon Mitglieder. Die Adressdaten kann der Verein FvP verwenden, um Prokon-Mitglieder schriftlich zu kontaktieren.
Widerspruch & Datennutzung
Nach der Übergabe der Mitgliederliste liegt die Verantwortung für die Datennutzung und Datenverarbeitung beim Verein FvP.
Prokon-Mitglieder, die keine postalische Kontaktaufnahme durch den Verein FvP wünschen, können der Adressverwendung widersprechen. Der Widerspruch ist direkt an den Verein zu senden:
Freunde von Prokon e.V.
Postfach 101221
44542 Castrop-Rauxel
Datenschutzbeschwerden sind an den Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen zu richten: www.ldi.nrw.de/kontakt
Mo. & Di.: 8:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr
Mi.: 8:00 – 12:00 Uhr
Do.: 13:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 8:00 – 12:00 Uhr
Sprache (Land)
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