1. Geschäftsguthaben übertragen

Geschäftsguthaben übertragen

Mit einer Übertragung deines Geschäftsguthabens, zum Beispiel an Kinder, Enkel oder Freunde, kannst du dein Engagement für die Energiewende an die nächste Generation übergeben – ganz ohne Kündigung. So bleiben die Geschäftsanteile innerhalb der Genossenschaft erhalten und unterstützen weiter den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Auf dieser Seite haben wir dir alle Informationen zu dem Thema zusammengestellt.

    Guthaben übertragen oder erben

    Zwei einfache Wege zur Übertragung deines Geschäftsguthabens

    Als Mitglied kannst du dein Geschäftsguthaben jederzeit durch einen Vertrag auf eine andere Person übertragen, die bereits Mitglied bei Prokon ist oder Mitglied wird. Dadurch kannst du einfach deine Mitgliedschaft beenden oder deine Geschäftsanteile reduzieren.

      Gesamtübertragung

      Bei einer Gesamtübertragung übergibst du dein vollständiges Geschäftsguthaben an eine oder mehrere Personen. Dadurch endet deine Mitgliedschaft ohne gesonderte Kündigung und damit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

      Teilübertragung

      Bei einer Teilübertragung gibst du einen Teil deines Geschäftsguthabens an eine oder mehrere Personen weiter und bleibst Prokon-Mitglied. So profitieren sowohl du als auch die Empfänger*innen von den Mitgliedervorteilen und ihr könnt euch gemeinsam am Genossenschaftsleben beteiligen. Damit wird die Mitgliedschaft zu einem echten Gemeinschaftsprojekt.

      Vorteile der Übertragung für dich, deine Familie, Freunde oder Dritte

        Geschäftsguthaben übertragen: So einfach geht's

        Formular ausfüllen

        Drucke das Übertragungsformular aus. Fülle es dann gemeinsam mit der Person aus, die dein Geschäftsguthaben (vollständig oder teilweise) erhalten soll. Wenn ihr Fragen habt, ist das Team unseres Dialogcenters telefonisch unter 04821 6855-0 oder per E-Mail an dialog@prokon.net gerne für euch da.

        Formular versenden

        Bitte sendet das von euch beiden ausgefüllte und unterschriebene Übertragungsformular auf einem der folgenden Wege an Prokon:

        Per E-Mail:
        dialog@prokon.net

        Per Post:

        Prokon Regenerative Energien eG
        Kirchhoffstraße 3
        25524 Itzehoe

        Zulassung durch den Vorstand

        Die Übertragung deines Geschäftsguthabens wird wirksam, sobald der Vorstand die Zulassung des Beitritts deiner begünstigten Person zur Prokon eG oder deren Übernahme weiterer Geschäftsanteile genehmigt. Bei einer Gesamtübertragung endet damit deine Mitgliedschaft.

        Wichtige Dokumente

        Übertragungsformular

        PDF herunterladen (108,8 KB)

        Ausfüllhilfe für das Übertragungsformular

        Vorsorge und Erbschaft

        Du möchtest wissen, was im Erbfall mit deiner Mitgliedschaft passiert? Auf unserer Seite zum Thema Erbschaft erfährst du, welche Regelungen gelten und was du bei der Nachlassplanung beachten solltest.

        Mehr zum Thema Erbschaft erfahren