Mit einer Übertragung deines Geschäftsguthabens, zum Beispiel an Kinder, Enkel oder Freunde, kannst du dein Engagement für die Energiewende an die nächste Generation übergeben – ganz ohne Kündigung. So bleiben die Geschäftsanteile innerhalb der Genossenschaft erhalten und unterstützen weiter den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Auf dieser Seite haben wir dir alle Informationen zu dem Thema zusammengestellt.

Als Mitglied kannst du dein Geschäftsguthaben jederzeit durch einen Vertrag auf eine andere Person übertragen, die bereits Mitglied bei Prokon ist oder Mitglied wird. Dadurch kannst du einfach deine Mitgliedschaft beenden oder deine Geschäftsanteile reduzieren.
Gesamtübertragung
Bei einer Gesamtübertragung übergibst du dein vollständiges Geschäftsguthaben an eine oder mehrere Personen. Dadurch endet deine Mitgliedschaft ohne gesonderte Kündigung und damit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Teilübertragung
Bei einer Teilübertragung gibst du einen Teil deines Geschäftsguthabens an eine oder mehrere Personen weiter und bleibst Prokon-Mitglied. So profitieren sowohl du als auch die Empfänger*innen von den Mitgliedervorteilen und ihr könnt euch gemeinsam am Genossenschaftsleben beteiligen. Damit wird die Mitgliedschaft zu einem echten Gemeinschaftsprojekt.
Mehr als Geschäftsguthaben: Du gibst weiter, was dir wichtig ist.
Die empfangende Person wird Mitglied in einer der größten Energiegenossenschaften Europas.
Mit ihrer Mitgliedschaft fördert sie den Ausbau erneuerbarer Energien.
Sie erhält eine Stimme in der Generalversammlung – unabhängig von der Höhe ihrer Beteiligung.
Sie hat die Aussicht auf eine jährliche Dividende.
Sie profitiert von vergünstigtem Mitgliederstrom und weiteren Mitgliedervorteilen.
Formular ausfüllen
Drucke das Übertragungsformular aus. Fülle es dann gemeinsam mit der Person aus, die dein Geschäftsguthaben (vollständig oder teilweise) erhalten soll. Wenn ihr Fragen habt, ist das Team unseres Dialogcenters telefonisch unter 04821 6855-0 oder per E-Mail an dialog@prokon.net gerne für euch da.
Formular versenden
Bitte sendet das von euch beiden ausgefüllte und unterschriebene Übertragungsformular auf einem der folgenden Wege an Prokon:
Per E-Mail: dialog@prokon.net
Per Post:
Prokon Regenerative Energien eG
Kirchhoffstraße 3
25524 Itzehoe
Zulassung durch den Vorstand
Die Übertragung deines Geschäftsguthabens wird wirksam, sobald der Vorstand die Zulassung des Beitritts deiner begünstigten Person zur Prokon eG oder deren Übernahme weiterer Geschäftsanteile genehmigt. Bei einer Gesamtübertragung endet damit deine Mitgliedschaft.

Übertragungsformular

Ausfüllhilfe für das Übertragungsformular
Du möchtest wissen, was im Erbfall mit deiner Mitgliedschaft passiert? Auf unserer Seite zum Thema Erbschaft erfährst du, welche Regelungen gelten und was du bei der Nachlassplanung beachten solltest.