Deine Mitgliedschaft bei Prokon begleitet dich dein ganzes Leben. Viele Mitglieder möchten daher frühzeitig klären, wie ihre Mitgliedschaft im Alter oder im Erbfall innerhalb der Familie sinnvoll weitergeführt werden kann. Wir unterstützen dich dabei, rechtzeitig Klarheit und Sicherheit für dich und deine Angehörigen zu schaffen. So kann dein Einsatz für die Energiewende in Bürgerhand auch über dein eigenes Leben hinaus weiterwirken und zu einem echten Mehrgenerationenprojekt werden.

Vorsorgen heißt: Verantwortung übernehmen – für sich und die nächste Generation. Denn die Prokon-Mitgliedschaft geht mit dem Ableben eines Mitglieds im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Viele Mitglieder möchten frühzeitig festlegen, wie dieser Übergang aussehen soll – nicht nur organisatorisch, sondern auch als bewusste Weitergabe von Verantwortung und Werten. Dabei begleiten wir dich gern, damit du und deine Angehörigen rechtzeitig Sicherheit und Klarheit gewinnen.
Eine Vollmacht ermöglicht es dir, einer vertrauten Person das Handeln in deinem Sinne zu übertragen – sei es bei persönlichen Angelegenheiten oder finanziellen Entscheidungen. Besonders empfehlenswert ist eine Vollmacht, die auch über den Tod hinaus gültig bleibt. So stellst du sicher, dass deine Interessen auch im Erbfall gewahrt werden und deine Angelegenheiten ohne Verzögerungen geregelt werden können. Unser Formular "Vollmacht Mitgliedschaft" findest du im nachfolgenden Download.
Tipp: Solltest du nicht unser Formular verwenden, achte darauf, in deine Vollmacht den Zusatz "über den Tod hinaus gültig" aufzunehmen.

Vollmacht Mitgliedschaft
Neben der Bevollmächtigung spielt auch die Übertragung des Geschäftsguthabens zu Lebzeiten eine wichtige Rolle in der persönlichen Vorsorge und beim Erhalt von Werten. Die vollständige oder teilweise Weitergabe deines Geschäftsguthabens ist einfach möglich und bietet eine sinnvolle Alternative zur Kündigung deiner Mitgliedschaft.
Was als individuelle Entscheidung beginnt, wird bei vielen Mitgliedern zu einem echten Familienprojekt. Denn Werte wie Nachhaltigkeit, Verantwortung und Gemeinschaft verbinden Generationen und schaffen Orientierung für die Zukunft.
Weitere Informationen zur Übertragung findest du hier.
Wir beraten dich gerne individuell und erklären dir den gesamten Ablauf – damit du deine Entscheidungen gut informiert und selbstbestimmt treffen kannst.
Kjell Kantak 2024
Ja, das ist möglich. Wenn du jemanden bevollmächtigen möchtest, dich in deinen Mitgliedschaftsangelegenheiten zu vertreten, erteile dieser Person schriftlich eine entsprechende Vollmacht. Falls du möchtest, dass die Vollmacht bei der Prokon eG hinterlegt wird, sende das unterschriebene Original per Post an:
Prokon Regenerative Energien eG
Kirchhoffstraße 3
25524 Itzehoe
Ein Musterformular für die Erteilung einer Vollmacht findest du hier.
Hinweise für den Vollmachtgeber: Die Vollmacht beinhaltet auch die Befugnis zum Empfang von Post. Bitte gib im Formular an, ob die Post an den Bevollmächtigten oder an dich (das Mitglied) gesendet werden soll. Falls du keine Angabe machst, wird der Schriftverkehr über den Bevollmächtigten geführt. Änderungen zur Postzustellung kannst du jederzeit durch ein formloses Schreiben vornehmen lassen.
Hinweise für den Bevollmächtigten: Bei der Ausübung der Vollmacht muss ein Identitätsnachweis bei der Prokon eG eingereicht werden, z.B. eine Kopie des Personalausweises.
Achtung: Diese Vollmacht berechtigt nicht zur Vertretung in der Generalversammlung. Für die Teilnahme an der Generalversammlung ist eine gesonderte Vollmacht notwendig.
Ja, bei Verwendung unseres Vollmachtsformulars bleibt deine erteilte Vollmacht auch nach deinem Tod bestehen. Deine bevollmächtigte Vertrauensperson bleibt so lange handlungsfähig, bis die Erbberechtigten die Vollmacht widerrufen.
Leider können wir keine individuellen Vereinbarungen für den Erbfall treffen, da dies weder durch unsere Satzung noch durch das Genossenschaftsgesetz erlaubt ist. Wenn du Vorsorge für den Erbfall treffen möchtest, empfehlen wir dir, rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen. Die Prokon eG darf eine solche Beratung nicht anbieten.
Neben der Sterbeurkunde benötigen wir einen amtlichen Erbnachweis. Zu amtlichen Erbnachweisen zählen z.B. der Erbschein, ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll und ein europäisches Nachlasszeugnis. Die Erbnachweise kannst du beim zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht beantragen.
Wir bitten dich, die Erbnachweise an folgende Adresse zu senden:
Prokon Regenerative Energien eG
Kirchhoffstraße 3
25524 Itzehoe
Mehrere Erben, die über den Nachlass gemeinsam verfügen, müssen uns jeweils eine formlose, unterschriebene und mit einer aktuellen Adresse versehene Erbannahme zusenden. Alternativ ist ein gut lesbarer Scan oder eine Kopie des Personalausweises möglich.
Es empfiehlt sich, einen Erben mit der Vertretung der Erbengemeinschaft im Erbfall zu bevollmächtigen. Diese Nachlassvollmacht muss von allen Erben unterzeichnet werden.
Bei der Mitteilung der Bankverbindung sollte sich die Erbengemeinschaft auf ein Bankkonto einigen und dieses von allen Erben unterschrieben der Prokon eG zukommen lassen.
Die Erbengemeinschaft kann das geerbte Geschäftsguthaben auf die einzelnen Erben aufteilen oder auf einen Erben übertragen. Gerne beraten wir Sie darüber telefonisch.