Ziel der Aktion
Überzeugte Mitglieder der Prokon eG (nachfolgend „Der Werbende“ genannt) begeistern Freunde, Nachbarn, Kollegen, Verwandte, Familienangehörige oder andere Personen (nachfolgend „Der Geworbener“ genannt) von einer Mitgliedschaft in einer der größten Energiegenossenschaften Europas.
Verantwortung des Werbers/der Werberin
Der Werbende versichert, dass die von ihm empfohlene Person grundsätzlich mit dem Erhalt der Empfehlungsnachricht einverstanden ist und sich durch die Teilnahme an der Mitglieder-werben-Mitglieder-Aktion nicht belästigt fühlt.
Individueller Empfehlungslink und Datenschutz
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Voraussetzungen für die Prämienauszahlung
Der Werbende muss sowohl zum Zeitpunkt des Versands der Empfehlung als auch zum Zeitpunkt des Eingangs der Beitrittserklärung der geworbenen Person volljähriges Mitglied der Prokon eG sein.
Zur Legitimation ist der Werbende verpflichtet, seine Prokon-Mitgliedsnummer sowie seinen vollständigen Vor- und Nachnamen anzugeben.
Der Werbende handelt nicht zu gewerblichen Zwecken.
Die Empfehlung darf ausschließlich durch den Versand des individuell auf der Website www.prokon.energy generierten Empfehlungslinks an die geworbene Person erfolgen.
Bei minderjährigen Beitrittskandidatinnen und -kandidaten ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Erziehungsberechtigten) innerhalb der Online-Antragsstrecke zwingend erforderlich. Zusätzlich ist ein geeigneter Nachweis über die gesetzliche Vertretungsbefugnis (z. B. Kopie der Geburtsurkunde oder Sorgerechtsnachweis) unter Angabe des Vor- und Nachnamens des minderjährigen Beitrittskandidaten an die Prokon eG zu übermitteln. Die Zulassung erfolgt erst nach Eingang und Zuordnung des Nachweises.
Der Geworbene muss seinen/ihren Beitritt über den Aufruf des individuellen Empfehlungslinks im dafür vorgesehenen Online-Formular erklären.
Der individuell erzeugte Teilnahme-Link ist ab dem Zeitpunkt der Erstellung 60 Tage lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Prämie automatisch.
Der Geworbene darf weder zum Zeitpunkt der Empfehlung noch zum Zeitpunkt des Beitritts Mitglied bei Prokon eG sein oder bereits eine Beitrittserklärung eingereicht haben.
Ein Anspruch auf Auszahlung der Prämie (an Werberinnen, Geworbene oder beide) besteht nur, wenn die geworbene Person noch nicht Mitglied in der Prokon eG ist und für die gezeichneten Geschäftsanteile neues Kapital in die Genossenschaft eingezahlt wird. Somit gelten alle Teil- bzw. Komplettübertragungen von Mitgliedern an Mitglieder oder Neumitglieder sowie alle Teil- bzw. Komplettübertragungen im Rahmen eines Erbfalls an Mitglieder bzw. Neumitglieder, nicht als Empfehlungen und sind demzufolge auch nicht prämienberechtigt.
Der Beitritt des Geworbenen und somit die Mitgliedschaft wird erst durch die Zulassung durch den Vorstand der Prokon eG wirksam.
Die vom Neumitglied gezeichneten Geschäftsanteile sind nach Gesetz und Satzung voll eingezahlt.
Die Prämie wird dann ausbezahlt, wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und von dem oder den definierten Prämienempfängern (Werberin, Geworbener oder beide) eine gültige Bankverbindung (IBAN) vorliegt.
Informationen zur Prämienauszahlung
Die Höhe der zu zahlenden Prämie nach erfolgreicher Empfehlung aus der Mitglieder-werben-Mitglieder-Aktion richtet sich nach der Anzahl der gezeichneten Geschäftsanteile des geworbenen Neumitglieds bei der Prokon eG.
Die Mindestbeteiligung beträgt ein Geschäftsanteil in Höhe von 50 Euro.
Anzahl Geschäftsanteile | MwM-Prämie |
---|---|
Zeichnung von 1 bis 4 Geschäftsanteilen | 20 € |
Zeichnung von 5 bis 9 Geschäftsanteilen | 30 € |
Zeichnung von 10 bis 49 Geschäftsanteilen | 80 € |
Zeichnung von 50 bis 99 Geschäftsanteilen | 100 € |
ab 100 Geschäftsanteilen | 150 € |
Die Prämie ist nicht mit anderen/weiteren Prämienaktionen o. ä. kombinierbar. Sie wird ausschließlich per Überweisung ausgezahlt. Sie kann nicht in bar ausgezahlt oder anderweitig verrechnet werden.
Wird eine Person mehrfach empfohlen, so erhält die zuerst eingegangene Beitrittserklärung den Anspruch auf Auszahlung der Prämie.
Sonstige Regelungen
Die Teilnahme an der Mitglieder-werben-Mitglieder-Aktion ist freiwillig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Prokon eG behält sich vor, die Aktion jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden. Mit der Teilnahme an der Aktion erkennen Werberinnen und Geworbene die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an.
Durch die Empfehlung eines Neumitglieds wird weder ein Makler-, Arbeits-, Handelsvertreter-, Kommissionärs- oder sonstiges, über die Teilnahme an der Mitglieder-werben-Mitglieder-Aktion hinausgehendes Rechtsverhältnis zwischen dem/der Werber/in und der Prokon eG begründet. Der/die Werber/in ist insbesondere nichtberechtigt, im Namen oder auf Rechnung der Prokon eG rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
Die Prokon eG behält sich vor, im Falle der widerrechtlichen Erlangung einer Prämie, die Rückzahlung der ausgezahlten Prämie oder ggf. Wertersatz zu verlangen.
Stand: Juli 2025
Mo. & Di.: 8:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr
Mi.: 8:00 – 12:00 Uhr
Do.: 13:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 8:00 – 12:00 Uhr
Sprache (Land)
Prokon eG 2025. Alle Rechte vorbehalten.